Eichenholzchips aus echten Bourbon-Fässern sind eine außergewöhnliche Möglichkeit, hausgemachten Spirituosen einen tiefen, fassgereiften Charakter zu verleihen. Damit erzielen Sie in kurzer Zeit intensive Noten von Vanille und Rauch, wie sie sich natürlich in den Eichenfässern entwickeln, in denen Bourbon reift.
Die Chips sind ideal für Whisky, Bourbon, Brandy sowie leichtere Spirituosen.
Natürliche Eichenchips bereichern den Geschmack Ihrer Spirituosen und verleihen ihnen ausgeprägte Vanillenoten und einen rauchigen Akzent.
Eigenschaften und Vorteile:
Hochwertige Eichenholzchips sind die beste Alternative zum Einsatz ganzer Eichenfässer. Mit ihnen verleihen Sie Ihren Spirituosen sowohl edles Aroma als auch Farbe. Das ist eine deutlich einfachere und günstigere Methode der Reifung als die traditionelle Fasslagerung. Ihr Whisky oder Ihre Eichen-Spirituose knüpft an die Klassiker an und sorgt für großartige Genussmomente bei der Verkostung.
Charakteristik:
Rohstoff: Amerikanische Weißeiche
Art: stark getoastet
Dosierung: 2–6 g/1 L
Anwendung:
Geben Sie die Eichenchips zum gewünschten Getränk in einer Dosierung von 2–6 g pro 1 L Alkohol für 3–6 Wochen. Die genaue Kontaktzeit zwischen Chips und Alkohol sollten Sie individuell anhand von Verkostungen bestimmen. Sobald die Aromaintensität Ihren Vorstellungen entspricht, entfernen Sie die Eichenchips und genießen Sie den edlen Geschmack.
Alternativ können Sie die Eichenchips zunächst mit 70%igem Alkohol übergießen, einige Tage extrahieren lassen und die so gewonnene Essenz anschließend nach Belieben Ihrem Getränk zugeben.
Tipp: Wenn Sie niedriger dosieren und die Mazerationszeit verlängern, gewinnen Sie mehr Tiefe in Geschmack und Aroma. Das Getränk dringt tiefer in die Holzstruktur ein und sorgt so für ein reicheres Geschmacksprofil als bei kurzer Mazeration.
Nettogewicht: 50 g
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.