Unangekündigte Gäste und eine leere Bar? Wir haben die Antwort! Entdecken Sie unsere Aroma-Essenz mit ausgeprägtem Kaffeegeschmack! Jetzt eine neue Essenz mit Kaffeegeschmack und natürlichem Aroma. Mit dieser Essenz können Sie ganz einfach einen Likör in nur 24 Stunden zubereiten!
Unerwartete Gäste und eine leere Hausbar? Wir haben da einen Trick! Lernen Sie unsere Geschmackessenz mit deutlichem Kaffeearoma kennen! Diese Essenz wird es Ihnen erlauben auf einfache Weise einen Likör innerhalb von 24 Stunden zuzubereiten! Es genügt, Ihr hochprozentiges Lieblingsgetränk mit einer entsprechenden Menge Zucker und der Essenz zu mischen und für 24 Stunden stehen zu lassen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie süßere oder weniger süße Liköre bevorzugen, indem Sie einfach die Menge des dazugefügten Zuckers vergrößern oder verringern!
Eine Flasche von 40 ml reicht Ihnen für die Zubereitung von sogar 4 l Likör und die bequemen Vertiefungen in der Flasche erlauben die Dosierung der Essenz in kleineren Portionen. Das Produkt ist frei Konservierungsstoffen!
Wie verwendet man die Essenz:
4 Liter hochprozentigen Alkohol (40-45% reinen Wodka) in ein Gefäß gießen, 200-500 g Zucker dazuschütten und anschließend die Geschmacksessenz hinzufügen. Das Ganze gründlich vermischen, bis sich der Zucker vollkommen aufgelöst hat. Das Getränk für mindestens 24 Stunden beiseite stellen*. Der Likör ist fertig! Guten Appetit!
*Um die beste Geschmacks- und Aromawirkung zu erzielen, empfehlen wir, das Getränk mit der Essenz nach etwa einer Woche zu konsumieren.
Um eine kleinere Portion zuzubereiten – nutzen Sie die Vertiefungen in der Flasche, die Ihnen erlauben werden 10 ml der Essenz, also eine Portion, auf 1 L Alkohol abzumessen!
Bestandteile: Glyzerin, Wasser, Farbstoff (E 150d), natürliches Kaffee-Aroma mit anderen natürlichen Aromen 9%, Säure (Zitronensäure).
Gesamtgehalt: 40 ml
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.