Weißer Gärbehälter, 30 L, mit Deckel und Skala, für die Gärung von Bier, Wein und Zucker-Cuvées
Gärbehälter mit einem Fassungsvermögen von 30 L, in dem Sie Ihre alkoholischen Lieblingsgetränke zubereiten können. Er ist aus weißem, zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassenem Material gefertigt, das sehr robust und elastisch ist. Die Behälter verfügen über ein Attest des Polnischen Staatlichen Hygieneinstituts und sind zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sowie gegen Verfärbungen beständig, die beim Kontakt mit Gerbstoffen aus Obst entstehen. Der Deckel mit Öffnung sowie die im Set enthaltenen universellen Gärpfropfen mit Stöpsel ermöglichen es, den Behälter zu schließen oder ein Gärröhrchen darin zu platzieren. Das selbständige Ausbohren einer zusätzlichen Öffnung ermöglicht die Montage eines Gärspunds und die Gärung in mehreren aufeinandergestapelten Behältern gleichzeitig. Der Aufdruck mit Skala und Tipps für das Zubereiten von hausgemachtem Wein, Bier und Wurstwaren ermöglicht das Kontrollieren der Menge des Cuvées im Behälter und erleichtert die Herstellung Ihrer hausgemachten Spezialitäten.
Behälter und Deckel aus Polypropylen, BPA-freies Produkt.
Nutzung:
Um das Öffnen des Behälters zu erleichtern, den Deckel sanft am Griff ziehen, in den entstandenen Spalt z. B. den Stiel eines Teelöffels schieben und ihn anschließend um den Rand des Behälters ziehen.
Wir empfehlen die Behälter nicht mit rauen Bürsten zu reinigen – die zerkratze Oberfläche könnte eine Brutstätte für Keime werden.
Anmerkung: Diese Gefäße können zusätzlich abgedichtet werden, indem man ihre Ränder mit Vaseline oder Speiseöl bestreicht. Vor der Zubereitung des Cuvées den Gärbehälter gründlich mit Natriumdisulfit desinfizieren.
Maximal zulässige Temperatur der Einlage: 85 °C.
Die Temperatur der Behälter vor der Befüllung sollte mindestens 5°C betragen.
Maximale Alkoholkonzentration in der Einlage: 70%.
Im Set sind enthalten:
- Gärbehälter 30 L
- Deckel mit Öffnung
- universeller Gärpfropfen mit Stöpsel
Produktabmessungen:
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.