Wenn Sie unangenehme Gerüche während der Gärung loswerden möchten, ist unser Gärgeruchsabsorber das einzige Produkt auf dem Markt, das Ihnen eine effektive Lösung bietet. Probieren Sie diese fantastische Erfindung unbedingt aus!
Im Set erhalten Sie einen Filter, ein Maxi-Gärröhrchen und eine Portion Kokos-Aktivkohle.
Dieses innovative Produkt besteht aus einem speziell entworfenen Filter mit Deckel, der mit Kokos-Aktivkohle ergänzt und auf einem leisen Maxi-Gärröhrchen montiert wird. Die Beseitigung von Gerüchen basiert auf einem natürlichen Inhaltsstoff, nämlich Aktivkohle. Kokoskohle ist eines der besten geruchsabsorbierenden Materialien. Dank ihrer porösen Struktur absorbiert sie Gerüche, was den Geruchsabsorber sehr effektiv macht.
Nach Aufbrauchen des Vorrats an Kokos-Aktivkohle, genügt es eine weitere Portion davon kaufen - dieses Produkt ist in unserem Angebot erhältlich.
Anwendungsweise:
Das Gärröhrchen in einem dicht verschlossenen Behälter oder Gärballon montieren und bis zum korrekten Füllstand mit Wasser füllen. Füllen Sie den Filter mit trockener Aktivkohle bis zum Füllstand MAX, montieren Sie den Filter auf dem Röhrchen, setzen Sie den Deckel auf.
Achtung: Je nach Körnung der Kohle können kleine Mengen davon in das Gärröhrchen gelangen. Dies hat keinen Einfluss auf die Gärung.
Überprüfen Sie vor dem Wiederbefüllen des Filters dessen Durchlässigkeit, waschen Sie den Filter ggf. und trocknen Sie ihn vor dem nächsten Gebrauch.
Die Anzahl der notwendigen Geruchsabsorber und die Häufigkeit des Kohlewechsels im Filter hängt von der Menge des Cuvées und der während der Gärung freigesetzten Gasmenge ab. Für ein besseres Ergebnis können die Filter (max. 2 Stück) auf einem Röhrchen gestapelt oder auf separaten Röhrchen verwendet werden (Verwendungsvorschlag in der Tabelle).
Im Set:
- Filter mit Deckel
- Maxi-Gärröhrchen
- 200 g Kokos-Aktivkohle
Abmessungen des Röhrchens mit aufgesetztem Filter:
- Höhe: 230 mm
- Breite: 72 mm
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.