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Spontaner Besuch und die Hausbar ist leer? Kein Problem! Entdecken Sie unsere Geschmacksessenz mit intensivem Kaffee-Aroma!Die neue Kaffee-Essenz mit natürlichem Aroma ermöglicht es Ihnen, in nur 24 Stunden ganz unkompliziert einen Likör anzusetzen!Mit natürlichen Aromen -im Gegensatz zu vielen and... Mehr >
Spontaner Besuch und die Hausbar ist leer? Kein Problem! Entdecken Sie unsere Geschmacksessenz mit intensivem Kaffee-Aroma!
Die neue Kaffee-Essenz mit natürlichem Aroma ermöglicht es Ihnen, in nur 24 Stunden ganz unkompliziert einen Likör anzusetzen!
Mischen Sie einfach Ihren Lieblings-Hochprozentigen mit der passenden Menge Zucker und Essenz und lassen Sie das Ganze für 24 Stunden zum Durchziehen stehen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie es lieber süßer oder weniger süß mögen – erhöhen oder verringern Sie dafür einfach die Zuckermenge!
Ein 40-ml-Fläschchen reicht für die Zubereitung von bis zu 4 L Likör, und die praktischen Vertiefungen am Fläschchen erleichtern die Dosierung in kleinere Portionen. Das Produkt enthält keine Konservierungsstoffe! Außerdem enthält es – im Gegensatz zu vielen anderen erhältlichen Essenzen – natürliches Kaffeearoma.
Anwendung der Geschmacksessenz / Kaffee-Liköressenz:
Gießen Sie 4 Liter hochprozentigen Alkohol (40–45 % reiner Wodka) in ein Gefäß, geben Sie 200–500 g Zucker dazu und fügen Sie anschließend die Geschmacksessenz hinzu. Alles gut umrühren, bis sich der Zucker vollständig aufgelöst hat. Das Getränk für mindestens 24 Stunden ziehen lassen*. Der Likör ist fertig! Zum Wohl!
*Für das beste Geschmacks- und Dufterlebnis empfehlen wir, das Getränk mit der Essenz nach etwa einer Woche zu genießen.
Für eine kleinere Menge nutzen Sie die Vertiefungen am Fläschchen: Damit messen Sie 10 ml Essenz ab – die Portion für 1 L Getränk!
Zutaten: Glycerin, Farbstoff: E 150d; Wasser, natürliches Kaffeearoma mit anderen natürlichen Aromen 8 %, Säure: Zitronensäure.
Gesamtinhalt: 40 ml
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.