Wurstherstellung
Weinherstellung
Brennerei
Haus und garten
Unerwartete Gäste und die Hausbar ist leer? Wir haben die Lösung! Lernen Sie unsere Aromenessenz mit intensivem Birnenaroma kennen! Damit bereiten Sie im Handumdrehen einen süßen Fruchtlikör zu – in nur 24 Stunden! Mischen Sie einfach Ihr Lieblingsgetränk mit hohem Alkoholgehalt mit der passenden Me... Mehr >
Unerwartete Gäste und die Hausbar ist leer? Wir haben die Lösung! Lernen Sie unsere Aromenessenz mit intensivem Birnenaroma kennen! Damit bereiten Sie im Handumdrehen einen süßen Fruchtlikör zu – in nur 24 Stunden! Mischen Sie einfach Ihr Lieblingsgetränk mit hohem Alkoholgehalt mit der passenden Menge Essenz und lassen Sie alles 24 Stunden durchziehen. Wenn Sie einen noch ausdrucksstärkeren Geschmack möchten, lassen Sie es geduldig ein paar Tage länger reifen.
Die 40-ml-Flasche reicht für bis zu 4 L Likör, und die praktischen Rillen erleichtern die Dosierung in kleinere Portionen. Die schlichte Zutatenliste gibt Ihnen die Sicherheit, hausgemachte Getränke ohne überflüssige Farbstoffe und Geschmacksverstärker zuzubereiten!
Wie verwenden Sie die Birnen-Aromenessenz?
Anwendung: Den Flascheninhalt in das Getränk geben (10 ml/L), Zucker hinzufügen (50–100 g/L). Alles gründlich vermischen und mindestens 24 h stehen lassen. Der Trunk ist fertig! Zum Wohl! Aus einer Flasche Essenz bereiten Sie bis zu 4 L eines köstlichen Getränks zu. Das lohnt sich!
Achtung!
Eine nicht homogene Erscheinung der Essenz ist kein Produktmangel. Vor Gebrauch gut schütteln.
Wenn Sie Röstaromen mögen, können Sie zum Süßen auch Karamell verwenden! Wir empfehlen aus unserem Sortiment Przepalanka – gebrannter Zucker. Für die Balance des Geschmacks Ihrer Getränke können Sie außerdem Kwasomiks hinzufügen!
Zutaten: Glycerin, Wasser, natürliches Birnenaroma mit anderen natürlichen Aromen 8 %, Säuerungsmittel (Apfelsäure)
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.