Greifen Sie zu einem fertigen Set, um einen köstlichen Kräuterlikör a la Jägermeister, voller Geschmack und Aroma, zuzubereiten. Das auf Basis unserer Essenz zubereitete Getränk, zusätzlich angereichert mit der Süße von Karamell-Schnaps, wird ein Volltreffer sein! Probieren Sie es unbedingt aus, die Bereitung dieses Likörs ist sehr einfach!
In unserer Essenz Jänek Majster, welche mit Karamellschnapsessenz angereichert wurde, finden Sie Noten von Kräutern, Gewürzen und Karamell, die es ermöglichen, einen wohlschmeckenden Alkohol sowohl ohne Zusätze als auch in Form von aromatischen Drinks zu kreieren. Zu den bekanntesten und beliebtesten gehören z.B.: Jagerbomb, Jägermeister Orange, Jägermeister Cut, Jägermeister Hunter’s Tea.
Die Essenz Janek Majster wurde auf der Basis von natürlichen Aromen kreiert und schmeckt ideal in Verbindung mit unserer Essenz mit dem Geschmack von Karamellschnaps.
Wie wird die Essenz Janek Meister mit Karamellschnaps verwendet?
Gießen Sie 4 Liter hochprozentigen Alkohol in ein Gefäß und fügen Sie die Geschmacksessenz und die gewünschte Zuckermenge hinzu. Wir empfehlen 200-400 g für 4 L. Reichern Sie das Ganze mit dem Inhalt des Fläschchens mit der Essenz mit dem Geschmack von Karamellschnaps an und vermischen Sie alles gut. Das Getränk für mindestens 24 Stunden* beiseite stellen. Und fertig ist ein Alkohol mit vollem Aroma und markantem Geschmack! Um kleinere Portionen des edlen Tropfens zuzubereiten, nutzen Sie die Vertiefungen in den Fläschchen, die es ermöglichen, 10 ml Essenz für 1 L des Getränks abzumessen!
* Eine längere Lagerung wirkt sich positiv auf Geschmack und Aroma des zubereiteten edlen Tropfens aus.
Inhaltsstoffe der Essenz Jänek Majster: Glycerin, gebrannter Zucker, natürliches Aroma, Farbstoffe: E 150d, E 124; Wasser, Säureregulator: Zitronensäure.
Inhaltsstoffe der Essenz Karamellschnaps: gebrannter Zucker
Gesamtfüllmenge: 40 ml + 40 ml
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.