Ab jetzt ist das Beste noch besser! Wir stellen die Hefe Turbo X-Pure 21,3 % vor, mittels der sogar 21,3 % Alkohol im Cuvée erlangt werden können - mit einer neuen, verbesserten Formel. Diese aktive Trockenhefe mit Nährsalz gewährleistet einen angenehmen Geruch sowie eine schnellere und bessere Vergärung! Die Welt der Brennerei hat einen Spieler, von dem sie immer geträumt hat - eine starke und hocheffektive Hefe für Zucker-Cuvées.
Die Vorteile der neuen Formel der Hefe Turbo X-Pure 21,3%, 50 L:
Achtung! Befolgen Sie die Anweisungen auf der Packung, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Die empfohlene Gärungstemperatur liegt bei 20-25⁰C - das ist die optimale Temperatur für die Arbeit der Hefe, die eine angemessene Vergärung innerhalb der vorgegebenen Zeit gewährleistet.
Die Hefe Turbo X-Pure 21,3 % für 50 L – einer der Stars in der renommierten Familie der Hefe Turbo X-Pure. Sie hat perfekt abgestimmte Menge an Nährstoffen und Brennhefe, die es Ihnen ermöglicht, 50 L von Cuvée mit perfekten Geschmacks- und Aromaparametern herzustellen. Reine Stärke und hervorragende Qualität des Endprodukts. Mit Turbo X-Pure verläuft der Gärungsprozess schnell, ergiebig und ohne einen unangenehmen Geruch. Dank ihrer hohen Alkoholresistenz gärt die verwendete Hefe-Nährsalz-Mischung bis zu 21,3 % (nach etwa 14 Tagen unter optimalen Bedingungen).
Die Hefe Turbo X-Pure ist die erste Hefe auf dem Markt, die bis zu 21,3 % Alkohol gärt.
Jetzt präsentiert sich Turbo X-Pure in einer noch effektiveren Version, als verbesserte Mischung von zwei hochalkoholischen aktiven Brennhefestämmen und eines entsprechend ausgewählten Nährsalzes, das ihr Wachstum fördert.
Die Reduktion der Gärungsnebenprodukte auf ein Minimum sorgt für eine noch sauberere Gärung und wirkt sich positiv auf das Aroma während des Prozesses aus. Sie müssen nicht mehr befürchten, dass das Cuvée einen unangenehmen Geruch verbreiten wird. Die neue Formel sorgt auch für eine noch bessere Wirkungsdynamik und Ergiebigkeit, während der gesamte Prozess sicherer wird - die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung der Gärung ist geringer und es ist einfacher, schnell die gewünschten Ergebnisse bei der Zucker-Cuvées zu erzielen.
Ein Beutel der Hefe Turbo X-Pure mit einem Gewicht von 250 g reicht für 50 L Cuvée. Damit die Hefe ihre vollen Möglichkeiten entfalten kann ist es wichtig, gemäß der Anleitung auf der Verpackung vorzugehen.
Anwendungsweise - Rezept für 50 L Cuvée:
Gärvariante wählen (s. Tabelle). In einen Gärbehälter I Portion Zucker schütten und sie in einer entsprechenden Menge von lauwarmem Wasser mit einer Temperatur von ca. 25-30°C auflösen. Anschließend den ganzen Inhalt des Beutels hineinschütten und gründlich umrühren. Die so bereitete Lösung für die in der Tabelle angegebene Anzahl von Tagen (je nach der gewählten Variante) bei einer Temperatur von 20-25 C gären lassen.
Für die Varianten III und IV mit einer Zuckermenge, die größer als 14 kg ist, die zweite Portion Zucker nach *24 und *48 Stunden vorsichtig dazugeben, wenn die Zuckerkonzentration ca. 12-14⁰Blg beträgt.
Tipp: Am besten zuerst ca. 100 g Zucker hinzufügen und warten bis der Schaum abfällt - dann den restlichen Zucker hinzufügen. Dadurch wird verhindert, dass das Cuvée überläuft.
Achtung: Das Cuvée wird schäumen!
Um das beste Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir, das Cuvée nach der Gärung mit Hilfe des Klärmittels Klar Turbo Spirit zu klären.
Variante |
|
I |
II |
III |
IV |
---|---|---|---|---|---|
Alkohol [%] |
|
15 |
17 |
19 |
21,3 |
Zucker [kg] |
Portion (I) |
12 |
14 |
14* |
14* |
Portion (II) |
- |
- |
2 |
4 |
|
Wasser [L] |
|
43 |
42 |
40 |
39 |
Tage |
|
2 |
3-5 |
5-7 |
7-14 |
Achtung:
Verwenden Sie die ganze Packung für ein Cuvée.
Der süße Nachgeschmack am Ende der Gärung ist auf das von der Hefe produzierte Glycerol zurückzuführen.
Zutaten:
Hefe, Kaliumphosphat, Magnesiumsulfat, Calciumcarbonat, Magnesiumoxid, Vitamin B1.
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.