Das dynamische Aräometer ist zusätzliches Zubehör, um das wir den Destillator ausbauen können. Es dient zur direkten, kontinuierlichen Messung des Alkoholgehalts im empfangenen Destillat. Es ist ein speziell konstruiertes Gerät aus rostfreiem Stahl, in dem das Alkoholmeter platziert wird. Das Destillat fließt durch das dynamische Aräometer und erlaubt eine laufende Messung des Alkohols - ohne Verluste.
Das dynamische Aräometer ist besonders hilfreich beim Empfang von entsprechenden Fraktionen während der Destillation von Alkoholen mit Geschmack sowie zur Prüfung der Stärke von hoch rektifizierten Destillaten.
Verwendungsweise:
1. Das dynamische Aräometer kann direkt an den Außenkühler montiert werden.
Es muss am Kühlerausgang mithilfe einer Schraube, im Zubehör enthalten ist, angeschraubt werden. Dazu dient der Imbusschlüssel Nr. 5.
Das Gerät kann an einen Stutzen von einem maximalen Durchmesser von 14 mm montiert werden.
Nach der Verbindung des dynamischen Aräometers mit dem Kühler, muss an den Überlaufkelch ein Silikonschlauch zur Aufnahme des Destillats angeschlossen werden.
2. Das Aräometer kann auch als freistehendes Gerät verwendet werden, weil es einen stabilen Fuß hat.
VORZÜGE:
- Die genaue Messung, die der realen Messung am nächsten kommt, wird durch das ideal gewählte Fassungsvermögen des Geräts erzielt, dank dessen ein schneller Austausch der empfangenen Flüssigkeit erfolgt. Im dynamischen Aräometer finden 45 ml Flüssigkeit Platz und nach dem Hineinstellen des Alkoholmeters 30 ml.
- Möglichkeit des Anschraubens an den Kühler oder des Aufstellens auf einem Fuß.
Zum Dazukaufen:
• Silikonschlauch Ø 8mm
• Alkoholmeter (Der maximale Durchmesser des Alkoholmemeters für dieses Gerät beträgt 12 mm - Alle Browin-Angebote stimmen überein).
Das dynamische Aräometer passt zu den meisten Destillatoren - es wird sich hervorragend als Zusatz zum modularen Destilliersystem bewähren.
ACHTUNG!
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die
Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und
Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch
Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.